Förderungen

Da die Aufbereitung einer Brache für ein Nachfolgeprojekt eine äußerst komplexe Querschnittsmaterie ist, sollen dementsprechende Förderungen bei der Umsetzung helfen.

Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung gehören zu den drängendsten Problemen der Gegenwart. Für den Flächenschutz in Oberösterreich setzt das Land OÖ mit der neuen OÖ. Raumordnungsstrategie und dem neuen OÖ. Raumordnungsgesetz Impulse zur Orts- und Stadtkernbelebung und zur Nutzung von Leerständen und Brachflächen.

Förderungen vom Land Oberösterreich

Digitaler Objektzwilling

Als Unterstützungsmaßnahme für Revitalisierungsprojekte wird in Oberösterreich – einzigartig in Österreich – die Erstellung eines Digitalen Zwillings (digitale Erfassung der Gebäudekubaturen und Raumaufteilung mittles Laser-Punktewolke) gefördert. 

  • Anhand des digitalen Objektzwillings muss eine fundierte Aussage zur Objektqualität möglich sein. Nach Fertigstellung der Leistungen hat ein entsprechendes nutzungsfähiges Datenpaket zur Verfügung zu stehen.
  • Die maximal anerkennungsfähigen förderbaren Kosten belaufen sich auf 8.125 Euro (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 80 % der förderbaren Kosten.

 

 

OÖ Aktionsprogramm

Weiters soll das OÖ Aktionsprogramm gezielt Gemeinden und Städte dabei unterstützen, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen. 

  • Gegenstand der Förderung sind externe Dienstleistungen in Form von Planungs- und Beratungsleistungen. Die inhaltliche Ausrichtung dieser konzeptiven Arbeiten lehnt sich an die in der ÖROK Schriftenreihe Nr. 205 formulierten Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne an.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 65.000 Euro je Region.

Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen

Ziel der Förderung ist die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, vorrangig jedoch die nachhaltige Nachnutzung von kontaminierten Brach­flächen.

  • Im Vordergrund dieser Förderung steht der Mehraufwand, der sich aus einer Kontamination des Bodens mit unterschiedlichsten Abfall- bzw. Gefahrenstoffen ergibt und die dadurch erhöhten Investitionskosten bei Nachnutzung. Die Differenz, die sich bei der Entsorgung bzw. Behandlung zwischen natürlichen Gegebenheiten (z. B. Entsorgung auf Bodenaushubdeponie) und der Entsorgung bzw. Reinigung (nach entsprechender Schlüsselnummer definiert nach dem Abfallverzeichnis) ergibt, wird gefördert.
  • Gefördert werden Projekte ab einem Investitionsvolumen von 40.000 Euro. Die Förderung beträgt bis 30 % der förderungsrelevanten Nettoinvestitionskosten, jedoch maximal 100.000 Euro. Die Förderung wird für Wettbewerbsteilnehmer:innen ausschließlich als „De minimis“-Beihilfe gewährt.

Förderung Investive Umsetzungsmaßnahmen

Auf Basis ausgearbeiteter Konzepte werden im Rahmen dieser Richtlinie investive Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Revitalisierung leer stehender Gebäude und Brachflächen gefördert. 

  • Gefördert werden notwendige Investitionen, konkret am Objekt (Baukosten sowie untergeordnet Kosten für zugehörige externe Dienstleistungen) in div. Bereichen.
  • Je nach Fördergegenstand betragen die maximal möglichen Förderhöhen zwischen 40 % (Abriss, Leerstandsrevitalisierung mit betrieblicher Nachnutzung) und 65 % (Leerstandsrevitalisierung mit öffentlichnaher Nachnutzung) der Projektgesamtkosten.

 

 

Förderung der KPC

Flächenrecycling

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch von derzeit 11 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren.

Flächenrecycling ist eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauchs: Dabei werden ehemals genutzte oder bebaute Flächen, die aktuell nicht genutzt werden – bekannt auch als Brachflächen oder Leerstand – wieder einer Nutzung zugeführt und damit ein Neuverbrauch von natürlicher Bodenfläche „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert. Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung sowie Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz. In weiterer Folge auch Planungen von Erschwernissen, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben. Die Förderung ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes (ÖARP) und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitonszuschuss gewährt.