Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung gehören zu den drängendsten Problemen der Gegenwart. Für den Flächenschutz in Oberösterreich setzt das Land OÖ mit der neuen OÖ. Raumordnungsstrategie und dem neuen OÖ. Raumordnungsgesetz Impulse zur Orts- und Stadtkernbelebung und zur Nutzung von Leerständen und Brachflächen.
Als Unterstützungsmaßnahme für Revitalisierungsprojekte wird in Oberösterreich – einzigartig in Österreich – die Erstellung eines Digitalen Zwillings (digitale Erfassung der Gebäudekubaturen und Raumaufteilung mittles Laser-Punktewolke) gefördert.
Weiters soll das OÖ Aktionsprogramm gezielt Gemeinden und Städte dabei unterstützen, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.
Ziel der Förderung ist die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, vorrangig jedoch die nachhaltige Nachnutzung von kontaminierten Brachflächen.
Gefördert werden Projekte ab einem Investitionsvolumen von 40.000 Euro. Die Förderung beträgt bis 30 % der förderungsrelevanten Nettoinvestitionskosten, jedoch maximal 100.000 Euro. Die Förderung wird für Wettbewerbsteilnehmer:innen ausschließlich als „De minimis“-Beihilfe gewährt.
Auf Basis ausgearbeiteter Konzepte werden im Rahmen dieser Richtlinie investive Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Revitalisierung leer stehender Gebäude und Brachflächen gefördert.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch von derzeit 11 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren.
Flächenrecycling ist eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauchs: Dabei werden ehemals genutzte oder bebaute Flächen, die aktuell nicht genutzt werden – bekannt auch als Brachflächen oder Leerstand – wieder einer Nutzung zugeführt und damit ein Neuverbrauch von natürlicher Bodenfläche „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert. Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung sowie Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz. In weiterer Folge auch Planungen von Erschwernissen, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben. Die Förderung ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes (ÖARP) und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitonszuschuss gewährt.
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